Kriterien lt. SR-Beschluss 06 vom 29.11.2017 - Festsetzung der SchülerInnenbeiträge
(dieser Beschluss gilt bis auf Widerruf)
SR-Beschluss 03 vom 29.05.2018 - Abänderung der Höhe der Schülerbeiträge
Kriterien lt. SR-Beschluss Nr. 8 vom 15.11.2006 - Kriterien und Modalitäten für die Befreiung der Schülerinnen von Schülerbeiträgen
Es werden keine Subventionen, Beiträge, Zuschüsse, finanzielle Unterstützungen und wirtschaftliche Begünstigungen jeglicher Art über 1.000 Euro an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften vergeben.