Maßnahmen, mit denen die Kriterien und Verfahren bestimmt werden, die die Verwaltungen bei der Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Beihilfen und finanziellen Unterstützungen sowie bei der Zuerkennung wirtschaftlicher Vorteile jeglicher Art an öffentliche und private Personen und Körperschaften einzuhalten haben.
Für die Schülerinnen und Schüler in finanzieller Notlage können laut Beschluss der Landesregierung Nr. 79/2018 Kriterien zur Reduzierung des Schülerbeitrags oder zur Befreiung davon vorgesehen werden (Lexbrowser – Beschluss vom 30. Januar 2018, Nr. 79)
Aussetzung der Beiträge für die Erweiterung des Bildungsangebotes Schuljahr 2025-26
SR-Beschluss 05 vom 27.11.2025
Kriterien lt. SR-Beschluss 07 vom 07.12.2022 - Festsetzung der SchülerInnenbeiträge
(dieser Beschluss gilt bis auf Widerruf)
Kriterien lt. SR-Beschluss Nr. 8 vom 15.11.2006 - Kriterien und Modalitäten für die Befreiung der Schülerinnen von Schülerbeiträgen
Rechtsakte über die Gewährung von Zuschüssen, Beiträgen, Beihilfen und finanziellen Unterstützungen an Unternehmen sowie allgemein wirtschaftlicher Vorteile jeglicher Art an natürliche Personen sowie öffentliche und private Einrichtungen mit einem Betrag von über 1.000,00 Euro.
Es wurde kein Gewährungsakt erlassen.