An den Schulen gibt es im Sinne von Artikel 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.
Mitteilung dazu durch den Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz der Schulen, Gustav Tschenett vom 14.06.2023:
Mit Artikel 1 Absatz 562 des Gesetzes vom 29. Dezember 2022, Nr. 179, wurde nun festgelegt, dass diese Aufgaben an den Schulen von den Rechnungsrevisoren wahrgenommen werden sollen („Le attribuzioni previste dall'articolo 14, comma 4, lettera g), del decreto legislativo 27 ottobre 2009, n. 150, sono svolte, presso le istituzioni scolastiche, dai revisori dei conti.“)
Der Performanceplan ist in den integrierten Tätigkeits- und Organisationspla, dem sog. PIAO, eingeflossen.
Die Schulen müssen letzteren Plan nicht erstellen.
Der Performanceplan ist in den integrierten Tätigkeits- und Organisationspla, dem sog. PIAO, eingeflossen.
Die Schulen müssen letzteren Plan nicht erstellen.
Es sind keine Dokumente bekannt.
(Delibera ANAC n. 201 del 13 aprile 2022) Pubblicazione attestazioni e delle griglie di rilevazione
Zugewiesene Revisoren:
Fischnaller Norbert
Komar Verena
Es sind keine Beanstandungen des Rechnungshofes bekannt.