Aufgrund der mit Gv.D. Nr. 97/2016 in Kraft getretenen Neuerungen wurde die Bestimmung laut Art. 10 Absätze 1 und 2 des Gv.D. Nr. 33/2013, wonach jede öffentliche Verwaltung ein dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm zu genehmigen hat, aufgehoben (RS Nr. 1/2017 vom 10.01.2017 des Schulamtsleiters und Ressortdirektors). Der Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung enthält eine Sektion zur "Transparenz".
1. Allgemeine Rechtsbestimmungen:
http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/rechtsbestimmungen.asp
2. Rundschreiben des Schulamtsleiters:
http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/rundschreiben.asp
3. Verhaltenskodizes:
http://www.provinz.bz.it/schulamt/download/Verhaltenskodex.pdf
http://www.provinz.bz.it/willkommenspaket/verhaltenskodex.asp
4. Leitbild, Tätigkeitsplan und interne Schulordnung:
Leitbild: "Die Kinder und Jugendlichen, die da sind, sind die richtigen."
Tätigkeitsplan:
Interne Schulordnung:
Verwaltungsmaßnahmen mit allgemeinem Charakter, die die Ausübung von Organisationsbefugnissen, Konzessionsbefugnissen, Bescheinigungsbefugnissen, den Zugang zu öffentlichen Diensten oder die Zuerkennung von Begünstigungen regeln:
Anlage:
Ansuchen um Befreiung Schülerbeiträge