Die "Buchoase" in der Oberschule



Bibliotheksordnung

Die Bibliothek ist sowohl ein Ort des Lernens als auch ein Ort der Entspannung und Ruhe. Um eine effiziente Nutzung der Schulbibliothek zu gewährleisten, sollen sich die Benutzer*innen an folgende Regeln halten:

1.         Öffnungszeiten der Bibliothek: 

Pause:

Montag bis Freitag

von 10:30 bis 10:45 Uhr

Mittagspause:

 

Dienstag und Donnerstag

 

von 13:15 bis 13:45 Uhr

 

stets geöffnet für Klassen in Begleitung von Lehrpersonen (Vormerkung im digitalen Register/Raumbuchung)

2.       Betreten der Bibliothek:

Die Bibliothek betreten die Schüler/Schülerinnen in der Regel von außen über den Innenhof der Schule. Dies ist notwendig, um Personen, die sich im Arbeitszimmer und im Sitzungssaal im Parterre befinden und dort arbeiten, nicht zu stören. Die Schüler/Schülerinnen verlassen auf demselben Weg die Bibliothek; die Klassen werden von einer Lehrperson begleitet und in der Bibliothek betreut. Nur in begründeten Ausnahmefällen (heftiger Regen, dichter Schneefall) kann der Zugang der Schüler/Schülerinnen zur Bibliothek über den Arbeitsraum bzw. den Sitzungssaal im Parterre erfolgen.

Schüler/Schülerinnen dürfen NICHT alleine außerhalb der Öffnungszeiten in die Bibliothek.

3.       In der Bibliothek muss still gearbeitet werden, damit sich die Benutzer nicht gegenseitig stören. Die Arbeitsplätze sind sauber und geordnet zurückzulassen.

Beschädigungen jedweder Art sind den Mitarbeitern der Bibliothek zu melden und die Kosten für Reparaturen sind von den Verursachern des Schadens selbst zu tragen. Auch für die Bibliothek gelten die Disziplinarmaßnahmen der Schule.

4.       Zeitschriften allgemeiner Natur (z. B. Geo, Spiegel etc.) liegen in der Bibliothek auf, wo sie gelesen werden können. Ihre Ausleihfrist ist auf eine Woche begrenzt.

5.       Die Tageszeitungen liegen im Lehrerzimmer und in der Bibliothek auf.

6.       Ausleihe/Rückgabe:

  Die Ausleihfrist für Bücher ist auf vier Wochen begrenzt. Medien, die Lehrpersonen und Schüler ausleihen wollen, werden von der Bibliothekarin und den Mitarbeitern der Bibliothek ausgehändigt, sie tätigen auch die Ausleihe und Rückgabe.

 

Sollten außerhalb der Öffnungszeiten Medien ausgeliehen werden, so müssen diese unbedingt in das aufliegende Formular für die Ausleihe eingetragen werden. Wichtig ist dabei, dass der Name des Ausleihers, der zehnstellige Barcode und der Titel des Mediums eingetragen werden. Die Rückgabe der Medien außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt, indem dieselben in den dafür vorgesehen Karton (Theke/Lehrerzimmer) gelegt werden.

  Methodik- bzw. Didaktiklehrbücher und Unterrichtshilfen sollen nicht länger als einen Monat ausgeliehen werden, damit auch andere Lehrpersonen in den Genuss dieser Lehrmittel kommen (außer die Fachgruppen sprechen sich untereinander ab).

  Klassensätze und Schulbücher können auch über einen längeren Zeitraum ausgeliehen werden. Sie können bei der Schulwartin entlehnt werden.

  Nachschlagewerke allgemeiner Natur dürfen nicht entlehnt werden.

  Es ist strikt untersagt, Medien aus der Bibliothek mitzunehmen, ohne diese vorher einzutragen.

  Die gewünschten DVDs, CDs und Hörbücher können bei der Schulwartin ausgeliehen werden. Die Ausleihfrist dieser Medien beträgt 2 Wochen. In der Bibliothek an der Theke liegen zwei Mappen mit den Covers der DVDs auf, ebenso eine Liste. Eine solche Liste liegt auch bei der Schulwartin auf.

7.       Wenn Lehrpersonen mit einer Schulklasse in der Bibliothek arbeiten wollen, tragen sie die Klasse im Raumbelegungsplan im digitalen Register ein und reservieren sich den Raum. So wird vermieden, dass mehrere Klassen gleichzeitig in der Bibliothek arbeiten und sich so gegenseitig stören. (Vorrang haben Klassen, die Medien entlehnen, vor jenen, die einen Film anschauen oder Vorträge halten).

 

8.       Die PC-Arbeitsplätze in der Bibliothek stehen in diesem Schuljahr nicht mehr zur Verfügung, da die PCs im letzten Schuljahr für die Ausstattung der PC-Räume bereitgestellt wurden.